Durchbruch: Wand entfernen obwohl sie tragend ist!? Geht das überhaupt?

Bild von Durchbruch mit Stahlträger

Beim Kauf eines Altbaus ist es meist nicht nur für die Besitzer des neuen Eigenheims an der Zeit für Veränderung, auch das Gebäude selbst muss sich an die neuen Eigentümer anpassen. Denn die Grundrisse sind oft nicht mehr zeitgemäß und einige Wände müssen dem neuen offenen Wohnkonzept weichen (Durchbruch). Aber auch ohne den Kauf eines Hauses muss manchmal einfach etwas Neues her in den eigenen vier Wänden.

Sie wollen daher eine Wand entfernen oder einen Durchbruch erstellen, um einen neuen großzügigen Raum zu erhalten und fragen sich, ob das möglich ist obwohl die Wand tragend ist?

Möglich ist dies in fast jedem Fall!

Eine tragende Wand kann jedoch nicht einfach so entfernt werden, da der Lastabtrag auch weiterhin gewährleistet sein muss. Hierzu sind entsprechende Maßnahmen notwendig, wie z.B. der Einbau eines Stahlträgers als Sturz.

Sind keine Pläne und Unterlagen zur Statik des Hauses vorhanden ist der erste Schritt die Begutachtung der Wand und des Gebäudes durch einen Statiker, um den Lastabtrag der Struktur nachzuvollziehen (Hier wird auch festgestellt, ob die Wand tragend oder nichttragend ist). Dabei werden die Maße der tragenden Bauteile sowie der geplanten Öffnung aufgenommen. Neben den Lasten, die von oben auf die Wand wirken ist auch das Geschoss unter der Wand und die Gründung des Gebäudes wichtig.

Mit den gesammelten Daten wird anschließend berechnet welcher Träger eingebaut werden muss. Hierbei können sowohl Stahlträger als auch Holzbalken zum Einsatz kommen. Um die Lasten abzutragen müssen weiterhin entweder Stützen eingebaut oder Betonauflager in den bestehenden Wänden hergestellt werden. Die Vorgaben hierzu werden in den Positionsplänen der statischen Berechnungen angegeben.

Die Berechnungen und Positionspläne können Sie dann an einen Bauunternehmer/Maurer weitergeben. Dieser nimmt den Abbruch der Wand, die Herstellung der Betonauflager und den Einbau des Trägers vor.

Die Kosten für die statische Berechnung eines Durchbruchs belaufen sich auf ca. 1000 €.

Eine Baugenehmigung ist für Änderungen im inneren von Gebäuden (für Gebäudeklassen 1 bis 3) in Rheinland-Pfalz hierbei nicht notwendig Die Landesbauordnung schreibt hierzu in § 62 Genehmigungsfreie Vorhaben:

(1) Unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung bedürfen keiner Baugenehmigung das Errichten, Herstellen, Aufstellen, Anbringen oder Ändern von folgenden baulichen Anlagen, anderen Anlagen und Einrichtungen:

10a: tragende oder aussteifende Bauteile im Innern von Gebäuden nach § 66 Abs. 1 mit Ausnahme von Kulturdenkmälern; die Bauherrin oder der Bauherr muss sich vor Baubeginn die Unbedenklichkeit der Maßnahme von einer Person nach § 66 Abs. 6 Satz 1 bestätigen lassen

Die Unbedenklichkeit wird beim Ersatz eines tragenden Bauteils (Durchbruch) durch die erstellten Standsicherheitsnachweise erfüllt. Bei nichttragenden Wänden kann durch den Statiker eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden.

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Um was für ein Bauvorhaben geht es?


2 Gedanken zu „Durchbruch: Wand entfernen obwohl sie tragend ist!? Geht das überhaupt?

  1. Sabine Dörhöfer-Krämer Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um ein Wochenendhäuschen in Falkenstein/Donnersberg. Wir würden gerne das Fenster im Untergeschoss durch eine Terrassen Schiebetür ersetzen und benötigen dafür eine statische Berechnung. Das Häuschen steht am Hang, das Untergeschoss ist zum Teil Keller, zum Teil ebenerdig zur Terrasse. Das erste Geschoss ist aus Holz, über eine Außentreppe und einen Balkon über der Terrasse zu erreichen. Bauplan ist vorhanden. Über Ihr Interesse am Auftrag und einen Termin vor Ort würden wir uns sehr freuen.
    Freundliche Grüße
    Sabine Dörhöfer-Krämer
    Engelbert Müller

  2. loenhoff Autor des BeitragsAntworten

    Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir melden uns per Mail mit einem Angebot.

    Viele Grüße
    Moritz Lönhoff

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