Der erdbebensicheren Auslegung und Dimensionierung von Industrieanlagen kommt aus mehreren Gründen eine besondere Bedeutung zu. Hervorzuheben ist vor allem die Gefahr des Freisetzens von umweltgefährdenden Stoffen in Wasser, Boden und Luft. Auch wirtschaftliche Interessen auf Grund der oft sehr kapitalintensiven Verfahrenstechnik erfordert eine Erdbebenbemessung der Anlagen.
Typische Industrieanlagen setzen sich in der Regel aus dem eigentlichen Tragwerk (Primärstruktur) und verschiedensten verfahrenstechnischen Komponenten (Sekundärstrukturen) zusammen, die zur Realisierung der komplexen verfahrenstechnischen Prozesse in das Tragwerk eingebaut bzw. integriert werden.
Eine sichere Auslegung dieser Anlagen erfordert folglich adäquate Bemessungsgrundlagen für die spezifischen Besonderheiten des Anlagenbaus. Die Erdbebenbemessung wird in Deutschland normativ mit dem Eurocode 8 (DIN EN 1998) in Verbindung mit dem Nationalen Anhangsdokument DIN EN 1998-1/NA:2021 geregelt. Insbesondere die jüngst hierin aufgenommene, standortspezifische Neubewertung der Erdbebeneinwirkung in Deutschland bildet die Grundlage einer erdbebensicheren Bemessung. Auf Grund der hohen Variabilität und Komplexität im Aufbau industrieller und vor allem chemischer Anlagen wurde ergänzend zu den normativen Regelungen im Eurocode 8 bereits 2009 und eine Neufassung in 2022 der sogenannte VCI-Leitfaden herausgegeben. Dieser gibt Planern Anweisungen für den Entwurf, die Bemessung von Anlagen, sowie der Bewertung bestehender Anlagen.
Gerne bieten wir auch Ihnen unsere Expertise bei der Erdbebenbemessung von Bauwerken nach Eurocode 8 (DIN EN 1998-1) und weiteren Normen sowie die diesbezügliche Beratung an. Zur Anwendung kommen dabei quasistatische Ersatzverfahren oder dynamische Verfahren wie Antwortspektren, lineare oder nichtlineare Zeitverlaufsverfahren.